Im Justizzentrum Duisburg werden im Eingangsbereich ganztägig Sicherheitskontrollen durchgeführt. Sämtliche Besucher werden hier einer Personen- und Gepäcküberprüfung unterzogen. Die Sicherheitskontrollen können beim Betreten der Behörden zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Verlassen des Gebäudes die eventuell in der Sicherheitsschleuse einbehaltenen Gegenstände (zum Beispiel Nagelscheren, Nagelfeilen, Schraubenzieher und ähnliches) wieder abholen.

Sofern Gegenstände in den Sicherheitsschleusen vergessen wurden oder verlorengegangen sind, können diese bei der Fundstelle des Landgerichts Duisburg (Zimmer 197) abgeholt werden. 

Verhalten im Gebäude

Das Mitführen von Hunden mit Ausnahme von Blindenführhunden ist nicht gestattet.

Das Rauchen im Justizzentrum Duisburg ist untersagt.

Das Mitführen und Gebrauchen von Foto-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist im gesamten Gebäude nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts erlaubt, die durch den Pressesprecher erteilt wird. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis